Die Influencerin Pamela Reif muss Werbung in ihrem Instagram-Kanal als solche kennzeichnen. Das entschied das Landgericht Karlsruhe. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam erklärt, welche Auswirkungen das Urteil hat. Auszug aus dem Text: Der "kommerzielle Zweck" einer "geschäftlichen Handlung" muss kenntlich gemacht werden, heißt es im Gesetz. Es sei denn, jeder merkt sofort ganz klar: Das ist doch Werbung! Dann …
Urteil gegen Influencerin Pamela Reif. ARD: Auch das Private ist geschäftlich weiterlesen
