Die Influencerin Pamela Reif muss Werbung in ihrem Instagram-Kanal als solche kennzeichnen. Das entschied das Landgericht Karlsruhe. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam erklärt, welche Auswirkungen das Urteil hat.
Auszug aus dem Text:
Der „kommerzielle Zweck“ einer „geschäftlichen Handlung“ muss kenntlich gemacht werden, heißt es im Gesetz. Es sei denn, jeder merkt sofort ganz klar: Das ist doch Werbung! Dann muss man nicht kennzeichnen.
Außerdem gibt es weitere laufende Verfahren an den Instanzgerichten in ganz Deutschland. Das Kammergericht Berlin hat sich schon in einem Eilverfahren zur Influencerin Vreni Frost geäußert. In München steht bald ein Urteil zu Cathy Hummels an, der Frau von Bayern-Profi Mats Hummels. Auch in Koblenz läuft ein vergleichbares Verfahren.
https://www.tagesschau.de/inland/urteil-influencerin-pamela-reif-101.html
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